AGB-Drucktoleranzen

Zulässig sind geringfügige Farbtoleranzen, Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge, Standdifferenzen bis zu 0,5% der Blattgröße sowie Qualitätsschwankungen bedingt durch die technischen Gegebenheiten der jeweiligen Maschinen und Materialänderungen während des Druckes.

» SIXWASNINE AGB - Korrekturabzug für Drucksachen