AGB-Eigentumsvorbehalt

Leistungen und gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der SIXWASNINE. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Kunde auf das Eigentum von SIXWASNINE hinweisen und die SIXWASNINE unverzüglich benachrichtigen.

Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderungen. Die Weiterveräußerung unserer Waren und Leistungen bei noch nicht beglichener Rechnung darf erfolgen.

Die Einnahmen des Kunden aus dem Weiterverkauf unserer noch nicht bezahlten Waren oder Dienstleistungen sind bis zur Höhe des Rechnungsbetrags an die SIXWASNINE abzutreten.

» SIXWASNINE AGB - Versand