AGB-Liefertermine

Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, sind Liefertermine und Lieferfristen unverbindlich. Die SIXWASNINE ist zu Teilleistungen oder Teillieferungen berechtigt. Bei Überschreitung von Lieferfristen kann der Kunde die SIXWASNINE schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist, zu liefern. Nach dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verlängern die jeweiligen Fristen und die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen zuzüglich weiterer 2 Wochen.

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