AGB-Vom-Kunden-gelieferte-Ware

Die SIXWASNINE führt die Handlingstätigkeiten sowie etwaige Posteinlieferungen im Kundenauftrag aus. Die SIXWASNINE verläßt sich auf die Richtigkeit der Angaben des Kunden über die auszuführenden Tätigkeiten insbesondere über Angaben zur Sendungsmenge.

Eine Überprüfung der tatsächlichen Stückzahl wird nur auf Wunsch, gegen Aufwandspauschale, durchgeführt. Auch zur vorschriftsmäßigen Sendungsgestaltung (Aufmachung, Größe etc.) besteht keine Prüfpflicht und insbesondere keine Haftung für den Fall, dass die Deutsche Post AG oder ein anderes Briefversandunternehmen die Annahme der Sendung verweigert und sich der Versandtermin verschiebt oder Teile der Ware (z. B. Briefumschläge) neu bedruckt/hergestellt werden müssen. Im Rahmen des Möglichen wird die Sendung jedoch auf Unregelmäßigkeiten geprüft.

Ergibt sich eine schnellere/effizientere Möglichkeit der Abwicklung, so wird der Kunde benachrichtigt. Eine generelle Verpflichtung der Prüfung besteht nicht. Soweit möglich werden Unregelmäßigkeiten, ggf. gegen Aufwandsentschädigung, behoben.

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